Allgemeine Geschäftsbedingungen des Online-Shops der Städtischen Museen Freiburg
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch AGB) gelten für die Nutzung des Online-Ticket-Shop der Städtischen Museen Freiburg zum Erwerb von Eintrittskarten, Katalogen und weiteren Artikeln und für alle daraus resultierenden vertraglichen Beziehungen zwischen den Städtischen Museen und dem/der Kund_in. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des/der Kund_in erkennen die Städtischen Museen Freiburg nicht an.
2. Vertragsabschluss
Die Angebote im Online-Ticket-Shop sind unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung senden" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses erklären Sie verbindlich, den Inhalt des Warenkorbs erwerben zu wollen. Vor dem Absenden der Bestellung kann der/die Kund_in die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der/die Kund_in durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren" diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
3. Preise
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) und ohne evtl. Versand- oder Verpackungskosten.(siehe 5.5)
(2) Versand- und Verpackungskosten werden, so diese anfallen, gesondert ausgewiesen.
(3) Preisänderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
4. Zahlung und Zahlungsabwicklung
(1) Eine Zahlung der Eintrittskarten, Kataloge sowie weitere Artikel sind, soweit nicht anders vorgesehen, ausschließlich per Kreditkarte, PayPal oder Giropay möglich. Die Städtischen Museen Freiburg sind berechtigt, die Zahlung auf bestimmte Kreditkartenanbieter zu beschränken.
(2) Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren und Kosten ist bei Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.
(3) Die Eintrittskarten, Kataloge und weiteren Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Städtischen Museen Freiburg.
(4) Die Städtischen Museen Freiburg sind berechtigt, sich bei der Zahlungsabwicklung und/oder dem Zahlungsempfang der Dienste bzw. Leistungen Dritter wie externer Dienstleister zu bedienen. In der Abrechnung bzw. den entsprechenden Kontodaten kann daher ein anderer Zahlungsempfänger als die Städtischen Museen Freiburg genannt sein.
(5) Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, haben die Städtischen Museen Anspruch auf sofortige Rücksendung der bestellten Eintrittskarten bzw. ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, vom Vertrag zurückzutreten, und die Karten bzw. den versandten Barcode zu entwerten. Der/die Kund_in hat den Städtischen Museen Freiburg jedweden Schaden zu ersetzen, der aus der Rückbelastung erwächst. Im Falle einer Rückbelastung hat der/die Kund_in die entstandenen Bankgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- Euro je Rückbelastung an die Städtischen Museen Freiburg zu erstatten. Für den Fall des Vertragsrücktrittes durch die Städtischen Museen Freiburg behalten sich die Städtischen Museen Freiburg vor, dem/der Kund_in ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- Euro in Rechnung zu stellen.
5. Lieferung
(1) Die Lieferung der Eintrittskarten erfolgt per E-Mail mit PDF-Anhang in Form eines „Selbst-Druck-Tickets“ mit einem Barcode. Hierfür ist seitens des/der Kund_in die Eingabe seiner korrekten E-Mail-Adresse notwendig.
(2) Der Ausdruck des elektronisch an die vom/von der Kund_in angegebenen E-Mail Adresse gesendeten Tickets (PDF-Datei) gilt als Eintrittskarte. Die Versendung eines weiteren Tickets per Brief erfolgt nicht.
(3) Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Schadenersatz bei verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen.
(4) Sollte dem/der Kund_in die Bestätigungsmitteilung mit dem Ticket zum Ausdruck nicht innerhalb von 24 Stunden nach Buchung zugegangen sein, ist er/sie verpflichtet, die Städtischen Museen Freiburg unverzüglich auf diesen Umstand hinzuweisen (Kontakt: zkv@stadt.freiburg.de). Gleiches gilt auch bei Erhalt einer fehlerhaften PDF-Datei. Unterlässt er/sie dieses, sind Ansprüche wegen Verlustes der Eintrittskarten ausgeschlossen.
(5) Die Lieferung von Katalogen und anderen physischen Artikeln erfolgt durch eines der üblichen Transportunternehmen. Bei Bestellungen von bis zu zwei Katalogen sind die Lieferkosten in den Katalogpreisen enthalten. Bei Bestellungen, die über zwei Kataloge hinausgehen, ist eine separate Kontaktaufnahme per Mail an zkv(at)stadt.freiburg.de erforderlich, die Versandkosten werden dann individuell anhand der jeweiligen Menge berechnet.
6. Umgang mit den Tickets und Gültigkeit der Tickets
(1) Der/die Kund_in darf von den von ihm bestellten Eintrittskarten bzw. Gutscheinen zum Zwecke der bestimmungsgemäßen Verwendung nur ein Druckexemplar anfertigen. Der Ausdruck eines „Selbst-Druck-Tickets“ berechtigt den/die Kund_in lediglich einmalig zum Einlass, es sei denn, es handelt sich um ein Ticket, das einen mehrmaligen Eintritt ins Museum erlaubt (z.B. Jahres- bzw. Tagesticket).
(2) Der/die Kund_in ist nicht berechtigt, das Ticket zu reproduzieren, zu vervielfältigen und/oder zu verändern.
(3) Eine unbefugt vervielfältigte und/oder unbefugt in Verkehr gebrachte Eintrittskarte berechtigt nicht zum Besuch der Städtischen Museen Freiburg.
(4) Der einmalig verwertbare Barcode auf der Eintrittskarte wird am Veranstaltungsort elektronisch durch Barcode-Scanner entwertet. Eine mehrfache Nutzung durch Vervielfältigung des Barcodes ist ausgeschlossen.
(5) Die Städtischen Museen Freiburg behalten sich das Recht vor, Besitzern von Barcodekopien bzw. Besitzern von unbefugt vervielfältigten Eintrittskarten den Zugang zu verweigern. Darüber hinaus behalten sich die Städtischen Museen Freiburg die Geltendmachung von Schadensersatz sowie Erstattung von Strafanzeige gegen „Selbst-Druck-Tickets“ missbrauchende Kund_innen vor. Die Städtischen Museen Freiburg tragen nicht die Verantwortung für durch unbefugte Vervielfältigung oder Missbrauch von Eintrittskarten verursachte Unannehmlichkeiten und/oder Schäden.
(6) Der/ Kund_in ist verpflichtet, die Eintrittskarte bzw. das „Selbst-Druck-Ticket“ wie Bargeld oder herkömmliche Eintrittskarten an einem sicheren Ort zu verwahren und gegen Missbrauch zu schützen. Bei Verlust und/oder Missbrauch der Eintrittskarte tragen die Städtischen Museen Freiburg keine Verantwortung und leisten keinen Ersatz.
(7) Der Weiterverkauf an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet.
(8) Nachweise für Ermäßigungen sind zuzüglich Personaldokument unaufgefordert an der Einlasskontrolle vorzuweisen. Wird ein entsprechender Ermäßigungsnachweis nicht vorgewiesen, hat der/die Kund_in an der Kasse die Differenz zum Normalpreis zusätzlich zu entrichten, um eintrittsberechtigt zu sein.
(9) Beim Erwerb von Eintrittskarten mit Gültigkeitsvermerk haben die Tickets Gültigkeit für den bei Bestellung angegebenen Tag/Zeitraum.
(10) Der Eintritt ist an die Öffnungszeiten der Städtischen Museen Freiburg bzw. an die auf den Tickets angegebenen Daten gebunden. Die Öffnungszeiten werden von den Städtischen Museen Freiburg festgelegt.
(11) Die Städtischen Museen Freiburg sind berechtigt, den Eintritt in Fällen der Überfüllung und/oder aus sonstigen Sicherheitsgründen zu verwehren und/oder den Besuch vorzeitig zu beenden.
7. Widerrufs- und Rückgaberechte
(1) Hinsichtlich des Verkaufs von Eintrittskarten besteht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht des/der Kund_in, da gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich terminierter Freizeitveranstaltungen keine Anwendung finden. Jede Bestellung von solchen Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Städtischen Museen Freiburg bindend und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung der Bestellung.
(a) Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246a § 2 in Verbindung mit § 1 As. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246a § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an: Städtische Museen Freiburg, Zentrale Kulturverwaltung, Marienstraße 10A, 79098 Freiburg
(b) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
(c) Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
(d) Ende der Widerrufsbelehrung
(3) Die Städtischen Museen Freiburg behalten sich das Recht vor, Museumsführungen und andere Veranstaltungen
- aus wichtigen Gründen, die von den Städtischen Museen nicht zu vertreten sind (z.B. Erkrankung/Unfall des/der Museumsführer_in) bis einschließlich am Veranstaltungstermin;
- aufgrund höherer Gewalt und wenn gesetzliche Bestimmungen zur Bekämpfung einer Pandemie eine Veranstaltungsdurchführung verhindern, bis einschließlich am Veranstaltungstermin; abzusagen.
Im Fall einer Absage durch die Städtischen Museen wird im Fall einer bereits eingegangenen Zahlung der volle Preis zzgl. Mehrwertsteuer zurückerstattet. Darüberhinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. von Ihnen gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- und Bahntickets).
8. Betrieb der Website bzw. des Online-Ticketshops
(1) Die Städtischen Museen Freiburg gewährleisten nicht, dass der Betrieb ihrer Website und/ oder der Bestellvorgang ungestört sind von Unterbrechungen oder Fehlern.
(2) Die Städtischen Museen Freiburg sind bemüht, soweit dies technisch nach vernünftigen Maßstäben möglich ist, den Betrieb ihrer Website frei von Fehlern und Unterbrechungen zu halten. Die Städtischen Museen Freiburg gewährleisten nicht, dass die Website frei von Viren oder anderen Störungserregern ist und übernimmt dafür keine Haftung.
Stand: Oktober 2022